Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind in der Schweiz gesetzlich geregelt. Taucharbeiten stellen Arbeiten mit besonderem Risiko dar was eine erhöhte Sorgfaltspflicht bedingt. Die Vorschriften der EKAS ( Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) verlangen, dass Tauchunternehmen ein Arbeitssicherheitskonzept erarbeiten und schriftlich festhalten, wozu ein Beizug von ASA (Arbeitsmediziner - Sicherheitsspezialisten) erforderlich ist. Dies bedingt eine Analyse der betriebsspezifischen Gefährdungsmöglichkeiten, Risikoanalyse und Festlegen von Prozeduren mit akzeptablem Restrisiko. Zusätzlich muss ein Notfallkonzept, Gefährdungsmonitoring und Mitwirkung der Arbeitnehmer eingerichtet werden.
Vorsorgeuntersuche
Gemäss Suva und internationalen Richtlinien (EDTC/DMAC)
Risikoanalysen
Betriebsbegehung, Vorschläge zur Betriebssicherheit und Notfallplanung
Tauchärztliche Beratung
Anpassung Deco-Prozeduren, Profilanalysen, Tauglichkeit uam
Notfallorganisation
Erstellen der Notfallbereitschaft inkl. Einsatz von Bereitschaftsärzten
Portfolio
Dokumentation Anlässe und Aktionen
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ATE Ärzte Instruktion
ATE Ärzte Instruktion
Allgemein -
ATE Rescue Kurs
ATE Rescue Kurs
Berichte