Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Taucharbeiten

Tauchmedizin für Berufs-Tauchunter-nehmen

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind in der Schweiz gesetzlich geregelt. Taucharbeiten stellen Arbeiten mit besonderem Risiko dar was eine erhöhte Sorgfaltspflicht bedingt. Die Vorschriften der EKAS ( Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) verlangen, dass Tauchunternehmen ein Arbeitssicherheitskonzept erarbeiten und schriftlich festhalten, wozu ein Beizug von ASA (Arbeitsmediziner - Sicherheitsspezialisten) erforderlich ist. Dies bedingt eine Analyse der betriebsspezifischen Gefährdungsmöglichkeiten, Risikoanalyse und Festlegen von Prozeduren mit akzeptablem Restrisiko. Zusätzlich muss ein Notfallkonzept, Gefährdungsmonitoring und Mitwirkung der Arbeitnehmer eingerichtet werden.

  • Vorsorgeuntersuche

    Gemäss Suva und internationalen Richtlinien (EDTC/DMAC)

  • Risikoanalysen

    Betriebsbegehung, Vorschläge zur Betriebssicherheit und Notfallplanung

  • Tauchärztliche Beratung

    Anpassung Deco-Prozeduren, Profilanalysen, Tauglichkeit uam

  • Notfallorganisation

    Erstellen der Notfallbereitschaft inkl. Einsatz von Bereitschaftsärzten

Portfolio

Dokumentation Anlässe und Aktionen
Go Back

Bitte schreiben Sie uns an